Das Feuchter Trinkwasser - ein guter Tropfen
Als Feuchter Bürger erhalten Sie Trinkwasser aus dem Wasserschutzgebiet Neues Wasserwerk. Das Feuchter Wasser wird gemäß abgestimmten Untersuchungsplan mit den Behörden regelmäßig monatlich auf Geruch, Geschmack, Aussehen und Farbe sowie mikrobiologisch nach den Bestimmungen der gesetzlichen Trinkwasserverordnung im Labor Analytik Institut Rietzler GmbH in Fürth untersucht. Zusätzlich wird das Wasser zweimal jährlich auf seine chemisch-physikalischen Bestandteile, aber auch auf Pflanzenschutzmittel an über 50 Parametern untersucht.
Die wichtigsten Parameter
Wasserhärte Calciumcarbonat = 0,9 mmol/l Gesamthärte 4,8°dH = Härtebereich weich (0 - 8,4 °dH) gem. Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG)
Unter Gesamthärte versteht man die Summe aller Calcium- und Magnesiumverbindungen. Die im Trinkwasser vorkommende Härte ist geologisch und spiegelt die Verhältnisse im Boden des Gewinnungsgebietes wieder. 1 mmol/l Calciumcarbonat entspricht 5,6 °dH. (°dH=Grad deutscher Härte)
Magnesium
- Untersuchungsergebnis: 6,0 mg/l (0,246 mmol/l)
Das Mineral Magnesium erfüllt wichtige Funktionen im menschlichen Stoffwechsel. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt eine Aufnahme von 200 bis 300 mg pro Tag.
Calcium
- Untersuchungsergebnis: 24 mg/l (0,599 mmol/l)
Das Mineral Calcium ist für den Menschen von großer Bedeutung. Mit der Nahrung sollten täglich ca. 700 mg Calcium aufgenommen werden. Allein durch den Genuss des Feuchter Trinkwassers wird schon ein Teil des Calciumbedarfs bedeckt.
Kalium
- Untersuchungsergebnis: 4,7 mg/l (0,120 mmol/l)
Das Mineral Kalium wird für die Funktion der Nerven und Muskeln benötigt. In unserem Körper sorgt Kalium dafür, dass verschiedene Vorgänge richtig ablaufen können. Der tägliche Bedarf liegt bei etwa 2000 mg.
Temperatur vor Ort
- Untersuchungsergebnis: 15,3 °C
ph-Wert vor Ort
- Untersuchungsergebnis: 8,0
Grenzwert: 6,5 - 9,5
Nitrat
- Untersuchungsergebnis: 1,9 mg/l
- Grenzwert: 50 mg/l
Nitrat ist ein wichtiger Pflanzennährstoff. Bedingt durch die intensive Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen mit entsprechendem Düngemitteleintrag wurden Deutschlandweit stellenweise mehr als 50 mg/l nachgewiesen. Besonders Babys könnten bei Überschreitung des Grenzwertes von 50 mg/l gefährdet werden. Das Feuchter Trinkwasser liegt beim Nitratgehalt weit unter dem Grenzwert von 50 mg/l. Mit einem Mittelwert von <10 mg Nitrat pro Liter ist unser Wasser bedenkenlos auch für die Herstellung von Babynahrung verwendbar.
Kupfer
- Untersuchungsergebnis: 0,01 mg/l
- Grenzwert: 2,0 mg/l
Arsen
- Untersuchungsergebnis: 0,009 mg/l
- Grenzwert: 0,01 mg/l
Nickel
- Untersuchungsergebnis: < 0,002 mg/l
- Grenzwert: 0,02 mg/l
Blei
- Untersuchungsergebnis: <0,001 mg/l
- Grenzwert: 0,01 mg/l
Natrium
- Untersuchungsergebnis: 15,0 mg/l
- Grenzwert: 200 mg/l
Das Mineral Natrium erfüllt wichtige Funktionen im menschlichen Körper. Aber bei diesem Element bitte nicht zu viel des Guten! Besonders Bluthochdruck Gefährdetet sollten auf kochsalzarme Ernährung achten. Das Feuchter Trinkwasser ist als kochsalzarm einzustufen.
Fluorid
- Untersuchungsergebnis: 0,37 mg/l
- Grenzwert: 1,5 mg/l
Flourid ist ein Spurenelement, das überall in der Umwelt vorkommt. So auch im Trinkwasser. Fluorid ist für den Menschen nicht lebensnotwendig. Dagegen kann ein zu viel an Fluorid zu einem Gesundheitsrisiko werden. Bei den Fluoridmengen, die üblicherweise in Deutschland mit dem Trinkwasser und der Nahrung aufgenommen werden (zusammen nicht mehr als 0,4 - 1,5 mg pro Tag) sind keinerlei Schäden zu erwarten.
Pestizide
- Untersuchungsergebnis: n.n.
- Grenzwert: 0,5 µg/l
Pestizide sind Mittel, die zur Schädlingsbekämpfung und Pflanzenbehandlung eingesetzt.
Leitfähigkeit vor Ort
- Untersuchungsergebnis: 263 µs/cm
- Grenzwert: 2.790 µs/cm
Die Leitfähigkeit bestimmt die Menge der vorhandenen Salze im Trinkwasser.
Uran
- Untersuchungsergebnis: <0,001 mg/l
- Grenzwert: 0,01 mg/l
Vollständiger Prüfbericht
Den vollständigen Prüfbericht Stand 09.10.2024 können Sie hier einsehen.
Eingesetzte Aufbereitungsstoffe
Gemäß § 26 Abs. 1 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) vom 23.06.2023 geben wir bekannt:
dem Trinkwasser in Feucht und Moosbach wird 2 ml/m³ Eisensalz (28%iges Fe II SO4) als Flockungsmittel zur Arsenentfernung beigegeben, welches im Zuge der Aufbereitung bis auf technisch unvermeidbare und technologisch unwirksame Anteile wieder aus dem Trinkwasser entfernt wird.
dem Trinkwasser in Feucht und Moosbach wird 5 ml/m³ Silikat-Lösung (Metaqua SC-36) zur Stabilisierung des pH-Wertes beigegeben. Dies dient dem Schutz des Leitungsnetzes und trägt erheblich zur Steigerung der Wassergüte bei, da zu Verfärbungen des Wassers führende Korrosionen und Inkrustierungen im Rohrsystem weitestgehend unterbunden werden können.
Technische Daten der Feuchter Wasserversorgung
Einwohnerzahl gesamt
Feucht
Im Jahresdurchschnitt
- 13.524 (2023)
- 13.518 (2022)
Moosbach
Im Jahresdurchschnitt
- 1.200 (2023)
- 1.191 (2022)
insgesamt versorgte Einwohner
Im Jahresdurchschnitt
- 14.724 (2023)
- 14.709 (2022)
Versorgungsanlagen
Anzahl
- 1 (2023)
- 1 (2022)
Größte Tagesabgabe im Ortsnetz
Feucht
- 3.132 m³ (09.07.2023)
- 3.621 m³ (20.07.2022)
Moosbach
- 334 m³ (18.06.2023)
- 365 m³ (26.07.2022)
Kleinste Tagesabgabe ins Ortsnetz
Feucht
- 1.535 m³ (25.12.2023)
- 1.598 m³ (01.01.2022)
Moosbach
- 116 m³ (05.01.2023)
- 116 m³ (15.12.2022)
Brunnen
Anzahl
- 5 (2023)
- 5 (2022)
Durchschnittliche stündliche gesamte Pumpenleistung
- 266 m³/h (2023)
- 266 m³/h (2022)
Aufbereitungsanlagen
Anzahl
- 1 (2023)
- 1 (2022)
Hochbehälter
Anzahl
- 1 (2023)
- 1 (2022)
Speicherraum
- 4.000 m³ (2023)
- 4.000 m³ (2022)
Betriebsdruck im Netz
- 5 bar (2023)
- 5 bar (2022)
Verteilungsanlagen / Leitungen
- 77.272 m (2023)
- 77.203 m (2022)
Hausanschlüsse / Leitungen geschätzt
- 77.103 m (2023)
- 76.665 m (2022)
Gesamtlänge
- 154.375 m (2023)
- 153.868 m (2022)
Hausanschlüsse / Wassermesser
Anzahl
- 3.906 (2023)
- 3.903 (2022)
Wasserzähler
Anzahl
- 6.851 (2023)
- 6.814 (2022)
Gartenwasserzähler
Anzahl
- 2.945 (2023)
- 2.911 (2022)
Anzeigepflicht von Nicht-Trinkwasseranlagen
Gemäß der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV)vom 23.06.2023 sind Nichttrinkwasseranlagen beim Gesundheitsamt anzeigepflichtig.
Hierzu der §12 Anzeigepflichten in Bezug auf Nichttrinkwasseranlagen
Der Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage hat in Bezug auf eine im selben Gebäude betriebene Nichttrinkwasseranlage nach § 2 Nummer 10 Buchstabe a dem Gesundheitsamt Folgendes anzuzeigen:
- die Errichtung der Nichttrinkwasseranlage spätestens vier Wochen vor Beginn der Errichtung und
- die Stilllegung der Nichttrinkwasseranlage innerhalb von drei Tagen nach der Stilllegung.
Die Anzeigepflicht nach Satz 1 gilt nicht für Löschwasseranlagen und Tränkwasseranlagen, wenn in diese Nichttrinkwasseranlagen ausschließlich Trinkwasser eingespeist wird. Die zuständige oberste Landesbehörde oder eine andere nach Landesrecht zuständige Stelle kann bestimmen, dass für die Anzeigen nach Satz 1 einheitliche Vordrucke zu verwenden oder einheitliche elektronische Datenverarbeitungsverfahren anzuwenden sind.
Anzeige Feuchter Gemeindewerke GmbH (FGW) und Markt Feucht
Zusätzlich zeigen Sie bitte mit dem Formular „Anzeige einer Nichttrinkwasseranlage“ (PDF-Dokument, 61,58 KB, 18.07.2023) Ihre Anlage bei der Feuchter Gemeindewerke GmbH sowie beim Markt Feucht an.
Anzeigen und Formulare Landratsamt Nürnberger Land
Formulare und weiterreichende Informationen
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) (PDF-Dokument, 78,93 KB, 02.02.2021)
- Ergänzende Bestimmungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser gültig ab 01.01.2022 (PDF-Dokument, 132,12 KB, 09.04.2024)
- Preisblatt Trinkwasseranschluss (PDF-Dokument, 94,67 KB, 09.04.2024)
- Auftrag für Trinkwasseranschluss (PDF-Dokument, 59,76 KB, 09.04.2024)
- Auftrag für Bauwasseranschluss (PDF-Dokument, 61,39 KB, 02.02.2021)
- Anmeldung Gartenwasserzähler (PDF-Dokument, 38,83 KB, 02.02.2021)
- Gartenwasserzähler Antrag Umbau (PDF-Dokument, 10,13 KB, 02.02.2021)
- Informationen zur Ausführung von benötigter Eigenleistung (PDF-Dokument, 1,12 MB, 09.03.2021)