Info & Allgemeines
Ihre Feuchter Gemeindewerke - Immer da, wo man uns braucht!
Wir sind kein anonymes Unternehmen. Als kommunaler Dienstleister sind wir direkt in Ihrer Nachbarschaft. Und das seit vielen Jahren. So kennen wir die unterschiedlichen Anforderungen unserer Kunden und die Bedingungen vor Ort. Für uns die Grundlagen, Ihnen ein zuverlässiger Partner zu sein. Doch Nähe bedeutet für uns noch mehr: Wir bieten persönliche und individuelle Beratung. Kurzum: Wir sind immer dort, wo Sie uns brauchen. Und darauf können Sie vertrauen.
Alles aus einer Hand!
Neben Strom liefern wir auch Erdgas, Wasser sowie Wärme und gewährleisten eine zuverlässige Versorgung. Bei Störungen sind wir rund um die Uhr für Sie da. Wir verstehen uns als kompetenter und leistungsstarker Partner bei der Entwicklung und Umsetzung individueller Versorgungskonzepte und bieten umfassende Informationen, gezielte Beratung sowie kreative Lösungen.
Betreuung rund um die Uhr und kompetenter Service gehören für uns zu den Selbstverständlichkeiten der Kundenbetreuung. Damit Sie sich um die wirklich wichtigen Dinge kümmern können.
Unsere Kundenberatung steht Ihnen zu folgenden Zeiten zur Verfügung.
- Montag bis Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
- Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Der Bereitschaftsdienst ist rund um die Uhr erreichbar.
Energiepreisbremsen für Privat- und Kleingewerbekunden
Energiepreisbremsen für Privat- und Kleingewerbekunden
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Die Preisbremsen gelten ab März 2023 rückwirkend für die zwei vorangegangenen Monate Januar und Februar zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.
Wir werden unsere Kundinnen und Kunden rechtzeitig mit einem persönlichen Anschreiben darüber informieren, wie sich die Entlastungsbeträge konkret auswirken.
Eine hohe Auslastung und die erforderliche Umstellung der IT führt teilweise zu Verzögerungen beim Versand der Informationsschreiben.
Ende Dezember 2022 wurden die umfangreichen Preisbremsen vom Gesetzgeber sehr kurzfristig beschlossen. Seitdem arbeiten wir mit Hochdruck an der Umsetzung der Preisbremsen. Leider kommt es aufgrund der notwendigen Umstellung der IT-Prozesse zu Verzögerungen beim Versand der Informationsschreiben. Voraussichtlich erhalten Sie diese in der ersten Monatshälfte März.
Unabhängig vom Zustelltermin des Informationsschreibens werden unsere Kundinnen und Kunden selbstverständlich in voller Höhe von der Entlastung der Energiepreisbremsen profitieren. Bitte beachten Sie, das der Märzabschlag, erst zum 01.04.2023 fällig ist.
Wichtig für unsere Kundinnen und Kunden: Sie erhalten die Entlastungen automatisch und brauchen sich um nichts zu kümmern.
Einfach erklärt, funktionieren die Preisbremsen wie folgt: Für 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden. Für Haushaltskunden sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:
für Strom: 40 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh),
für Gas: 12 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh),
für Fernwärme: 9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh).
Die stark gestiegenen Energiepreise sind eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Nutzen Sie unsere hilfreichen Tipps zum Energiesparen auf unserer Internetseite oder auf den Seiten von Sparen was geht.
In diesem Erklärvideo (Quelle: www.bdew.de) werden die Zusammenhänge nochmals veranschaulicht.
Günstiger Ökostrom für Feucht und die Region
Seit Anfang 2021 hat die FGW alle Tarife der Haushalts- und Kleingewerbekunden auf Ökostrom umgestellt – ganz ohne Aufpreis. Die nachhaltige Konsequenz: alle Bürger können sich zwischen verschiedenen Ökostrom-Tarifen entscheiden. Das hochwertige Qualitätslabel für Strom basiert auf Herkunftsnachweisen (HKN). Das Besondere ist hierbei, dass die zugrunde liegende Stromproduktion zu 100% in Neuanlagen erfolgt und die bei dem Bau und Betrieb der Anlagen anfallenden Emissionen durch Klimaschutzzertifikate klimaneutral gestellt werden. Der Strom wird vorwiegend in Wind- und Wasserkraftanlagen in Skandinavien produziert. Die Einhaltung der oben genannten Kriterien wird jährlich vom TÜV Rheinland geprüft und zertifiziert.
In unserem Tarifrechner finden Sie ganz bestimmt einen Stromtarif, der perfekt zu Ihnen und zu Ihren Bedürfnissen passt. Jetzt rein klicken und den perfekten Stromtarif finden.