Messstellenbetrieb: Gemeindewerke Feucht

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Neuigkeiten

Messstellenbetrieb

Messstellenbetriebsgesetz

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Der Messstellenbetrieb ist damit nicht mehr Aufgabe des Netzbetreibers, sondern des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Die Feuchter Gemeindewerke GmbH übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber i.S.d.G., im Stromnetzgebiet der Feuchter Gemeindewerke GmbH soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer getroffen wird.

Intelligente Messstellensysteme (iMSys) sind digitale Stromzähler mit Smart-Meter-Gateway als Kommunikationsmodul. Moderne Messeinrichtungen (mME) sind digitale Stromzähler.

Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen können dem Preisblatt für mME und iMSys entnommen werden. Das Preisblatt ist auf der Internetseite der Feuchter Gemeindewerke GmbH abrufbar. Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG  können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind ebenfalls dem u.a. Preisblatt zu entnehmen. Das Preisblatt wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht. Sobald die Feuchter Gemeindewerke GmbH neue Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.

Informationen über den Austausch der Stromzähler

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtet die Feuchter Gemeindewerke GmbH (FGW GmbH), Messstellen nach und nach mit einer modernen Messeinrichtung auszustatten. Dabei handelt es sich um einen digitalen Stromzähler, der den bisherigen Zähler ersetzt. Dieser muss aktuell bei Kunden eingebaut werden, die weniger als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen.

Im Netzgebiet der FGW GmbH beginnt der Austausch der Zähler ab Mitte des Jahres 2018. Wir informieren Sie etwa zwei Wochen vorher mit einem Brief über den Austauschtermin. Der Zählerwechsel ist kostenlos. Durch die gesetzlich vorgeschriebene Einführung von modernen Messeinrichtungen  ändern sich die Preise für den Messstellenbetrieb. Die Preise sind im Folgenden veröffentlicht. Ihr Stromlieferant rechnet die Kosten für den Messstellenbetrieb wie gewohnt ab, wenn Sie nichts anderes vereinbart haben.

Sie können auch einen anderen Messstellenbetreiber als die FGW GmbH wählen. Voraussetzung ist, dass dieser ebenfalls den Messstellenbetrieb nach MsbG gewährleistet. Preisblatt für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.

Kontakt zur Stromabteilung