Produktinformation & Formulare: Gemeindewerke Feucht

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Strom

Produktinformationen

Seit Anfang 2021 hat die FGW alle Tarife der Haushalts- und Kleingewerbekunden auf Ökostrom umgestellt – ganz ohne Aufpreis. Nähere Informationen finden Sie unter Info & Allgemeines.

Energiesparen

Energiesparen lohnt sich für jeden von uns! Und das gleich mehrfach: Denn jede Kilowattstunde Strom oder Gas, die nicht verwendet wird, entlastet das Portemonnaie. Gleichzeitig verringert sich der CO2-Ausstoß, das schont das Klima. Doch Energiesparen dient nicht nur dem Klimaschutz, sondern auch der Versorgungsicherheit und verringert damit die Abhängigkeit von Energieimporten. Damit die Energiewende gelingt, müssen wir effizienter mit der vorhandenen Energie umgehen. Und hier kann jeder mithelfen! Es ist daher gut, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 10. Juni 2022 eine Energiespar-Kampagne gestartet hat, die auf ungenutzte Einsparpotenziale aufmerksam macht. Die Kampagne lädt uns alle – Verbraucherinnen und Verbraucher genauso wie Unternehmen – ein, aktiv mitzuarbeiten, kreativ zu sein und die individuellen Energiesparpotenziale zu heben.

Aktuell steigen die Verkaufszahlen von Elektroheizgeräten. Aufgrund ihres hohes Strombedarfs birgt die Nutzung solcher Geräte Risiken.

„Elektronische Heizgeräte wie Heizlüfte, Radiatoren und Konvektoren sind nicht dafür gemacht, eine Heizung zu ersetzen und sollten daher nur mit Bedacht eingesetzt werden. Aufgrund ihres sehr hohen Strombedarfs können sie den Stromverbrauch eines Haushalts sehr stark erhöhen. Das führt angesichts der hohen Strompreise nicht nur zu hohen Kosten, sondern kann auch die Stromnetze überlasten, die nicht für einen solchen Anstieg des Stromverbrauchs ausgelegt sind. Schalten beispielsweise an einem kalten Winterabend gleichzeitig viele Haushalte in einem Stadtviertel ihre Heizlüfter an, könnte das die Netze schnell überfordern.
Viel wichtiger, damit Haushalte und Wirtschaft gut durch den Winter kommen, ist Energiesparen. Neben neuen Gasbezugsquellen und dem Ersatz von Erdgas durch andere Brennstoffe ist dies die zentrale Säule, um unabhängig von Russland zu werden. Beim Energiesparen kann und muss jeder mithelfen – vom Industriebetrieb bis zum einzelnen Haushalt. In fast jedem Haushalt und bei öffentlichen Gebäuden gibt es noch Möglichkeiten Energie einzusparen – zum Beispiel die Badewanne vermeiden, kürzer Duschen oder ein professioneller Heizungscheck. Zu Beginn der Heizsaison sollte sich zudem jeder überlegen, ob ein oder zwei Grad weniger Raumtemperatur nicht auch ausreichend sind.“

Wir, die Feuchter Gemeindewerke GmbH, unterstützen diese Kampagne tatkräftig und werden daher weitere Maßnahmen ergreifen, um unseren Strom- und Gasverbrauch zu verringern. Und wir appellieren an Sie, sich uns anzuschließen! In jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten Energie einzusparen.

Wir unterstützen Sie beim Energiesparen

Sie suchen Tipps und Tricks wie Sie schnell und einfach im Alltag Energie sparen können oder Maßnahmen, die sich im Haus oder der Wohnung mit überschaubarem Aufwand umsetzen lassen? Die Online-Plattform www.ganz-einfach-energiesparen.de hilft Ihnen weiter.

Zusätzlich finden hier auch Bauherren und Sanierer wertvolle Tipps und Beratungsangebote aber auch eine postleitzahlengenaue Fördermittelsuche. Die Plattform verlinkt auch zur Kampagnenseite des Wirtschaftsministeriums (www.energiewechsel.de).

Grundversorgung

Im Rahmen der Grundversorgung bieten wir Haushaltskunden im Netzgebiet der Feuchter Gemeindewerke GmbH die Belieferung von Strom zum Grundversorgungstarif (Allgemeiner Tarif) und zu den Ergänzenden Bedingungen des Grundversorgungstarifs auf Grundlage der StromGVV an. Sofern kein schriftlicher Vertrag über ein Strom-Sonderprodukt geschlossen wird, kommt ein Versorgungsvertrag zum Grundversorgungstarif zustande.

Feststellung der Grundversorgung


01.01.2025 – 31.12.2027

Grundversorger im Netzgebiet Strom nach § 36 EnWG für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027 ist der Vertrieb der Feuchter Gemeindewerke GmbH.


01.01.2022 – 31.12.2024

Grundversorger im Netzgebiet Strom nach § 36 EnWG für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 ist der Vertrieb der Feuchter Gemeindewerke GmbH.


01.01.2019 – 31.12.2021

Grundversorger im Netzgebiet Strom nach § 36 EnWG für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 ist der Vertrieb der Feuchter Gemeindewerke GmbH.

01.01.2016 – 31.12.2018

Grundversorger im Netzgebiet Strom nach § 36 EnWG für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2018 ist der Vertrieb der Feuchter Gemeindewerke GmbH

Strom Sonderprodukte

Der Tarif "Feucht-Single"

  • Günstig bis zu einem Jahresverbrauch bis ca. 1.100 kWh

Der Tarif "Feucht-Privat"

  • Günstig bei einem mittleren Jahresverbrauch bis ca. 6.650 kWh

Der Tarif "Feucht-Profi"

  • Günstig bei einem erhöhten Jahresverbrauch ab ca. 6.650 kWh

Zwischen diesen drei Preismodellen für Eintarifzähler erfolgt eine kundenfreundliche "Bestabrechnung". D.h. innerhalb dieser Preismodelle erfolgt für den Kunden automatisch immer die Abrechnung mit dem für seinen individuellen Jahresverbrauch günstigsten Tarif.

Der Tarif "Feucht-Select" ist die Alternative für Kunden, die einen Großteil Ihres Stromverbrauches auf Nacht- oder Wochenendzeiten verlagern können (NT-Zeit) und bereits über einen Doppeltarifzähler mit Tarifschaltgerät verfügen. Bei einem Nebentarifanteil von mehr als 60 Prozent des Gesamtstromverbrauches lohnt sich Feucht- Select für Sie.

Die Preisblätter unserer Strom-Sonderprodukte finden Sie hier.

Nebentarifzeit (NT- Zeit)

Die Nebentarifzeiten sind:

  • An Werktagen (Montag - Freitag) von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr des folgenden Tages
  • An Samstagen von 13:00 Uhr bis 24:00 Uhr
  • An Sonn- und Feiertagen von 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr des folgenden Tages.

Heizstrom

Es gibt viele Möglichkeiten, Strom zur Wärmeerzeugung zu nutzen. Allerdings ist nicht jede wirtschaftlich sinnvoll, kostengünstig und ökologisch vertretbar. Wer Strom zur Wärmeerzeugung verwenden will, muss deshalb immer technische Aspekte und örtliche Gegebenheiten beachten.

Für Fragen hinsichtlich der technischen Anforderungen / Voraussetzungen steht Ihnen unser Betriebsleiter „Stromnetz“ Herr Jürgen Pötzl (Telefonnummer: 09128 9914-700) bzw. für Fragen zum richtigen Tarif steht Ihnen unser Kundenzentrum ( Telefonnummer: 09128 9914-0) gerne zur Verfügung.

Ladestromtarif

Exklusive Messung des Ladestroms von Wandladestationen.
Bei getrennter Messung müssen ein Zähler für den Hausstrom und ein separater Zähler mit Unterbrechungseinrichtung und TSG (Tarif-Signal-Gerät) -Platz vorhanden sein.

Die Preisblätter unseres Ladestromtarifs finden Sie hier: 

 

Preise gültig ab 01.0.2024 (PDF-Dokument, 131,32 KB, 15.05.2024)

Sonderkunden / Großkunden

Bei einer Abnahmemenge von mehr als 100.000 kWh/Jahr bzw. einer Anschlussleistung von mehr als 30 kW unterbreiten wir Ihnen gerne ein auf Ihr Abnahmeverhalten  zugeschnittenes, individuelles Angebot.

Kontaktieren Sie uns:
Telefonnummer: 09128 9914-301
Faxnummer: 091289914-29
E-Mail schreiben

Formulare

Hier finden Sie unsere Formulare in der Übersicht.

Umzugsmeldung

Das Formular „Umzugsmeldung (PDF-Dokument, 372,01 KB, 02.02.2021)“ kann online ausgefüllt werden und per E-Mail an die FGW versendet werden.

Stromliefervertrag

Sie möchten einen Stromvertrag abschließen? Dann rufen Sie uns an! Unter Telefon Telefonnummer: 09128 9914-0 stehen wir Ihnen für alle Fragen gerne zur Verfügung. 

Das Vertragsformular finden Sie hier (PDF-Dokument, 114,70 KB, 23.02.2023).

Faxen Sie uns diesen ausgefüllt und unterschrieben an Faxnummer: 09128 9914-29 oder per Post an: 

Feuchter Gemeindewerke GmbH
Unterer Zeidlerweg 1
90537 Feucht

Widerrufsformular für Stromlieferverträge

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV) vom 26.10.2006 (BGBI. Nr. 50 S. 2391)