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Energiepreisbremsen für Privat- und Kleingewerbekunden

Energiepreisbremsen für Privat- und Kleingewerbekunden


Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Die Preisbremsen gelten ab März 2023 rückwirkend für die zwei vorangegangenen Monate Januar und Februar zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung bis 31. März 2024 wurde bereits beschlossen. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

Wichtig für unsere Kundinnen und Kunden: Sie erhalten die Entlastungen automatisch und brauchen sich um nichts zu kümmern.

 

Einfach erklärt, funktionieren die Preisbremsen wie folgt: Für 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden. Für Haushaltskunden sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

für Strom:                 40 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh),
für Gas:                     12 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh),
für Fernwärme:          9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh).  


Die stark gestiegenen Energiepreise sind eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Nutzen Sie unsere hilfreichen Tipps zum Energiesparen auf unserer Internetseite  oder auf den Seiten von Sparen was geht.

In diesem Erklärvideo (MP4-Mediendatei, 21,6 MB, 3:24 Minuten, 10.03.2023) (Quelle: www.bdew.de) werden die Zusammenhänge nochmals veranschaulicht. 

Info & Allgemeines

Zurzeit werden die privaten Haushalte sowie Gewerbebetriebe im Neubaugebiet „Parkside“, diverse Hausverwaltungen, Schulen, Sportstätten, Seniorenheime, Kindergärten und sonstige gemeindliche Einrichtungen umweltschonend mit Wärme der Gemeindewerke Feucht Holding GmbH (GWF) versorgt. Diese wird in hocheffizienten Blockheizkraftwerken (BHKW) erzeugt.

Und das Beste daran?

Ein BHKW erzeugt neben der Wärme dezentral Strom. Mit diesem können aktuell ca. 1.100 Drei-Personen-Haushalte mit Strom versorgt werden.
Der Strom wird somit da erzeugt wo er gebraucht wird – große Stromtrassen sind hierfür nicht erforderlich.
Ein wesentlicher Baustein zum Erreichen der Klimaschutzziele und der Energiewende.