Wichtige Informationen

Ende der Freibadsaison
 

Das Feuchtasia beendet am Sonntag. den 20.09.2026 die Badesaison. 
 

Wir danken unseren Badegästen und freuen uns auf ein Wiedersehen in 2027!
 

Ihr Freibadteam

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Neue LadeVerbundPlus-App: Noch mehr Ladestationen verfügbar
 

Die Umstellung erfordert eine einmalige Neuregistrierung in der neuen App.
 

Für Stromkundinnen und -kunden der Feuchter Gemeindewerke wird das öffentliche Laden von Elektrofahrzeugen künftig noch komfortabler: Ab September 2026 steht eine neue, modernisierte LadeVerbundPlus-App zur Verfügung. Gleichzeitig erweitert sich das nutzbare Ladenetz deutlich. Neben den Ladepunkten des LadeVerbundPlus können künftig zahlreiche weitere Ladestationen in Deutschland und ausgewählten europäischen Ländern genutzt werden.
 

Die Feuchter Gemeindewerke sind seit vielen Jahren Partner im LadeVerbundPlus, einem Zusammenschluss vieler kommunal geprägter Stadt- und Gemeindewerke aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz. Gemeinsam wurde das Ladeangebot nun weiterentwickelt und in einer zentralen Lösung gebündelt. Die bisherige App wird dazu durch eine modernisierte Version ersetzt.
 

Für Kundinnen und Kunden der Gemeindewerke bedeutet die Umstellung vor allem mehr Reichweite und Komfort: Mit nur einer App erhalten sie Zugang zu einem deutlich größeren Ladenetz. Stromkunden der Gemeindewerke profitieren dabei weiterhin von vergünstigten Ladekonditionen.
 

Um diese Konditionen auch in der neuen App nutzen zu können, ist eine einmalige Neuregistrierung erforderlich. Unsere Bestandskunden haben hierzu bereits alle notwendigen Informationen sowie einen persönlichen Partnercode erhalten. Wir empfehlen, vorsorglich auch den Spam-Ordner des E-Mail-Postfachs zu prüfen.
 

Ab dem 1. Oktober können Sie Ihre bestehende Ladekarte in der neuen App hinterlegen und die Karte mit Ihrem neuen Benutzerkonto verknüpfen.
 

Alle Stromkunden der Feuchter Gemeindewerke können zu vergünstigten Konditionen über die LadeVerbundPlus-APP Strom laden. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie unter fgw(@)feucht-gw.de Ihren individuellen Partnercode anfordern und diesen nach der Registrierung in der neuen LadeverbundPlus-App im Bereich „Konto & Sicherheit“ unter „Nutzergruppe“ hinterlegen. Eine Kurzanleitung haben wir hier für Sie zusammengefasst.
 

Hinter dem LadeVerbundPlus steht die solid GmbH, die seit mehr als zehn Jahren kommunale Energieversorger im Bereich Elektromobilität unterstützt. Mit dem erweiterten Ladeangebot setzen die  Feuchter Gemeindewerke gemeinsam mit ihren Partnern den Ausbau einer kundenfreundlichen und alltagstauglichen Elektromobilität konsequent fort.
 

Über die neue App des LadeVerbundPlus profitieren Gemeindewerke-Stromkunden ab September von einem erweiterten Ladenetz und können nicht nur die zahlreichen Ladestationen in Feucht, sondern viele weitere in Deutschland und Europa nutzen.
 

Bei Fragen zur Umstellung, zur neuen APP, zu den Tarifen oder zur weiteren Nutzung Ihrer Ladekarte hilft Ihnen das Serviceteam des LadeVerbundPlus gerne weiter.


Telefon: 0911 88 189 189


E-Mail: service(@)ladeverbundplus.de

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Achtung: Warnung vor irreführenden Schreiben privater Messstellenbetreiber


Derzeit erhalten zahlreiche Haushalte in Feucht und Moosbach Postwurfsendungen der DMG Deutsche Messwesen GmbH / Metrify Smart Metering GmbH, in denen die kurzfristige Installation eines Smart Meters angeboten wird. Diese Schreiben können den Eindruck erwecken, dass ein kurzfristiger Austausch des Stromzählers notwendig oder vorgeschrieben ist.

Da hierzu bereits zahlreiche Rückfragen bei uns eingehen, möchten wir unsere Kundinnen und Kunden über den Hintergrund informieren.
 

Dieses Schreiben stammt nicht von den Feuchter Gemeindewerken!


Die aktuelle Aktion wurde weder von der Feuchter Gemeindewerke GmbH veranlasst noch mit uns abgestimmt. Wir stehen in keinerlei geschäftlicher oder vertraglicher Beziehung zur DMG Deutsche Messwesen GmbH oder Metrify Smart GmbH. Bei der Deutschen Messwesen handelt es sich um einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Verbraucherinnen und Verbraucher haben grundsätzlich das Recht, Ihren Messstellenbetreiber selbst zu wählen.


Das vorliegende Schreiben ist daher keine Aufforderung der Feuchter Gemeindewerke zum Zählertausch und auch keine behördliche oder gesetzliche Mitteilung. Sie sind nicht verpflichtet, aufgrund dieses Schreibens einen Termin zu vereinbaren oder einen Vertrag abzuschließen.
 

Bitte Kosten und Vertragsbedingungen prüfen!


In dem derzeit verteilten Schreiben wird die Installation eines Smart Meters mit „0 Euro“ bzw. als „kostenlose Installation“ beworben.


Bitte beachten Sie dabei auch die Vertragsbedingungen: Laut Fußnote des Schreibens beträgt der Preis für den Messstellenbetrieb 99 Euro brutto pro Jahr bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.


Wir empfehlen daher, vor einem Vertragsabschluss Kosten, Vertragslaufzeit und Leistungen sorgfältig zu prüfen und miteinander zu vergleichen.


Die Feuchter Gemeindewerke sind grundzuständiger Messstellenbetreiber!


Die Feuchter Gemeindewerke GmbH ist im Netzgebiet Feucht und Moosbach der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB).


Im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Smart-Meter-Rollouts informieren wir betroffene Kunden rechtzeitig und direkt über einen notwendigen Zählerwechsel.


Ein Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist hierfür nicht erforderlich.


Wann ist ein intelligentes Messsystem verpflichtend?


Das Messstellenbetriebsgesetz sieht den verpflichtenden Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSYS) (häufig auch Smart-Meter genannt) insbesondere für folgenden Fälle vor:
 

  • bei einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh 
  • bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, für die eine Vereinbarung nach §14a EnWG besteht, beispielsweise bei entsprechenden Wärmepumpen oder Wallboxen
  • bei Stromerzeugungsanlagenmit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW, beispielsweise Photovoltaikanlagen, im Rahmen der gesetzlichen Ausbauvorgaben


Für anderen Haushalte kann der Einbau eines intelligentes Messsystems freiwillig bzw. als optionaler Einbaufall erfolgen.


Ob und wann bei Ihnen ein Smart Meter eingebaut werden muss, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und Ihrer individuellen Situation ab.
 

Keine zusätzlichen Installationskosten beim regulären Zählertausch


Lassen Sie sich von angeblich kostenlosen Angeboten, Förderversprechen oder zeitlich befristeten Aktionen nicht unter Druck setzen.


Für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme gelten gesetzliche Vorgaben zu den Entgelten. Bei unseren Stromprodukten sind die entsprechenden Messentgelte bereits berücksichtigt – Sie erhalten dafür keine separate Rechnung von uns.


Auch für den regulären Zählertausch durch die Feuchter Gemeindewerke fallen keine zusätzlichen Installationskosten an.


Reduzierte Netzentgelte nach §14a EnWG


In dem Werbeschreiben wird außerdem auf reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG hingewiesen.


Wichtig ist: Eine mögliche Netzentgeltreduzierung ist nicht davon abhängig, dass Sie zur Deutschen Messwesen oder zu einem anderen wettbewerblichen Messstellenbetreiber wechseln.


Ob die Voraussetzungen für reduzierte Netzentgelte vorliegen, richtet sich nach den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben für steuerbare Verbrauchseinrichtungen.


Sie sind unsicher?


Wenn Sie ein entsprechendes Schreiben erhalten und dazu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter 09128 9914-0.


Bitte treffen Sie keine vorschnelle Entscheidung. Ein aufgrund dieses Werbeschreibens angebotener Wechsel des Messstellenbetreibers ist freiwillig.


Auch die Verbraucherzentrale informiert und warnt


Auch die Verbraucherzentrale informiert über Smart Meter und weist darauf hin, bei entsprechenden Angeboten und Schreiben genau hinzusehen. Dort finden Sie außerdem unabhängige Informationen zu Ihren Rechten, möglichen Kosten und zum Einbau intelligenter Stromzähler.


Weitere Informationen finden Sie hier:


Verbraucherzentrale:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/smart-meter-was-sie-ueber-die-stromzaehler-wissen-muessen-13275


Weitere Informationen zum Thema Smart Meter finden Sie außerdem bei der Bundesnetzagentur: Bundesnetzagentur Metering

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Anpassung der Wasserpreise der Feuchter Gemeindewerke GmbH

Informationen zu den Wasserpreisen gültig ab 01.01.2026 finden Sie hier auf unserer Homepage. 

Für Fragen steht Ihnen unser freundliches Service-Team 
unter Telefon 09128 / 99 14 – 0 gerne zur Verfügung.

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Warnung vor unseriösen Werbeanrufen!

Aufmerksame Kunden haben sich gemeldet, die von Personen angerufen wurden, die sich als Mitarbeiter der Feuchter Gemeindewerke ausgegeben haben oder vorgaben mit den Feuchter Gemeindewerken zusammenzuarbeiten.

Mit diesen Anrufen, die auch oft von Handynummern getätigt werden, haben die Feuchter Gemeindewerke in keiner Weise etwas zu tun. Wir weisen darauf hin, dass von unseren Mitarbeitern telefonisch keine persönlichen Daten, wie z. B. Zählernummern oder Bankverbindungen abgefragt werden. Auch werden von den Feuchter Gemeindewerken am Telefon keine Vertragsangebote für Strom- und Gasprodukte unterbreitet.

Die Feuchter Gemeindewerke warnen ausdrücklich vor diesen unseriösen Anrufen und raten betroffenen Kunden sich im Zweifelsfall bei unserem Kundenservice zu melden und nachzufragen  09128/9914-0

Wir weisen auf die aktuelle Gesetzeslage hin, nach der Telefonanrufe zu Werbezwecken ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Angerufenen nicht erlaubt sind (§ 7 Absatz 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb). Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung nimmt auch die Bundesnetzagentur entgegen. Auf der Internetseite www.bundesnetzagentur.de kann ein Formular heruntergeladen und der Vorgang angezeigt werden.

Beschwerden sind auch über die Mailadresse rufnummernmissbrauch(@)bnetza.de möglich. Unter 0291 9955 206 werden allgemeine Fragen zum Rufnummernmissbrauch bei der Bundesnetzagentur beantwortet.

 

Startseite: Gemeindewerke Feucht

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