THG Quote: Gemeindewerke Feucht

Seitenbereiche

Firmengebäude FGW

Neuigkeiten

Elektroauto

THG Quote - Attraktive Vergütung für E-Fahrzeughalter

Eigentümer von vollelektrischen E-Fahrzeugen können seit 1. Januar 2022 für die eingesparten CO2-Emissionen eine Vergütung erhalten. Möglich macht das die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Die Feuchter Gemeindewerke GmbH bietet eine Lösung für ihre Stromkunden, damit diese THG-Quote „eingelöst“ werden kann. Hybridfahrzeuge sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen.

Als Energieversorger kann die Feuchter Gemeindewerke GmbH die THG-Quote für E-Mobilität vermarkten und Mengen bündeln. Dies funktioniert für die Mengen von privaten E-Fahrzeughaltern, für die Strommengen der öffentlichen Ladesäulen sowie des eigenen, vollelektrischen Fuhrparks der Gemeindewerke.
 

Treibhausgasausstoß reduzieren

Die THG-Quote ist ein gesetzlich geregeltes Instrument zur Minderung von Treibhausgasen im Verkehrssektor. Wer Kraftstoffe in Verkehr bringt, ist dadurch automatisch verpflichtet, seinen Treibhausgasausstoß zu reduzieren. E-Fahrzeughalter können ihre eingesparten CO2-Emissionen jährlich als THG-Quote registrieren lassen. Als Käufer kommen etwa Mineralölunternehmen in Frage, die dadurch Kohlendioxid einsparen können.
 

THG-Quote

Gemeindewerke-Kunden übertragen die THG-Quote ihres vollelektrischen E-Fahrzeuges an die Feuchter Gemeindewerke GmbH. Alles Weitere wird vom Energieversorger selbst erledigt. 

THG Prämie - Die Antragsfrist zur Prämienstellung für das Jahr 2026 endet am 30. Oktober 2026.

Die Feuchter Gemeindewerke GmbH arbeiten bei der Vermarktung der THG-Quote mit den Stadtwerken Roth zusammen. Die gemeinsame Vermarktung der THG-Quote erlaubt eine effiziente Bearbeitung der Anträge sowie eine verbesserte Verhandlungsposition im Rahmen der Quoten-Vermarktung. Die Stadtwerke Roth führen dabei die Zertifizierung und Vermarktung der THG-Quote für die teilnehmenden Stadt- und Gemeindewerke durch.

Für das Jahr 2026 können wir Ihnen die folgenden Konditionen anbieten:  PDF-Dokument179,39 KB27.11.2025

Der folgende Link führt Sie zur Antragsseite. Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur für Halter eines vollelektrischen Fahrzeugs gilt und jährlich gestellt werden muss. 

Ihre Ansprechpartner bei Fragen:
Stadtwerke Roth

Martin Kellermann
Klimaschutzprojekte
Sandgasse 23
91154 Roth

Telefonnummer: 09171 9727-62
E-Mail: kellermann(@)stadtwerke-roth.de
Website: www.stadtwerke-roth.de