Stromnetz: Gemeindewerke Feucht

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Die Feuchter Gemeindewerke GmbH versorgen mehr als 13.000 Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr mit Strom. Dazu unterhalten Sie in Ihrem Versorgungsgebiet ein leistungsstarkes und sicheres Mittelspannungs- und Niederspannungsnetz.

Um die sichere und reibungslose Versorgung garantieren zu können, werden mit einem zentralen Leitsystem die Netzstationen und die wichtigsten Leitungen überwacht. Bei Störungen in den Versorgungssystemen sind die Mitarbeiter schnell vor Ort, um die Ursachen fachgerecht zu beheben. Die meisten Kunden werden mit haushaltsüblicher Niederspannung von 230/400 V versorgt. Dazu wird die Spannung in den Netzstationen von der Mittelspannung heruntertransformiert.

Kontakt zur Stromabteilung

Digitales Netzanschlussportal

Hier können Sie Ihre digitalen Netzanschlussanfragen an die Feuchter Gemeindewerke GmbH stellen.


Im Bereich Strom können Sie folgende Anliegen anmelden:

  • einen Netzanschluss anmelden, ändern oder abtrennen.
  • Ladeeinrichtung
  • PV-Anlage
  • Balkonkraftwerk
  • Wärmepumpe

Im Bereich Wasser können Sie folgende Anliegen anmelden:

  • einen Netzanschluss anmelden, ändern oder abtrennen.

In nur ein paar weiteren geführten Schritten sind Sie schnell fertig. Wir brauchen zuerst Ihre Anschlussadresse, anschließend wählen Sie was genau Ihr Anliegen ist.

Hier gehts zum Netzbetreiberportal 

Netzanschluss

Preisblatt Baukostenzuschuss

Technische Mindestanforderungen

Eigenerzeugungsanlagen

Ladeeinrichtungen

Telekommunikationsanlagen

Allgemeine Netzanschlussbedingungen

Fertigmeldung

Feststellung der Grundversorgung

Feststellung der Grundversorgung


01.01.2025 – 31.12.2027

Grundversorger im Netzgebiet Strom nach § 36 EnWG für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027 ist der Vertrieb der Feuchter Gemeindewerke GmbH.


01.01.2022 – 31.12.2024

Grundversorger im Netzgebiet Strom nach § 36 EnWG für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 ist der Vertrieb der Feuchter Gemeindewerke GmbH.


01.01.2019 – 31.12.2021

Grundversorger im Netzgebiet Strom nach § 36 EnWG für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 ist der Vertrieb der Feuchter Gemeindewerke GmbH.

01.01.2016 – 31.12.2018

Grundversorger im Netzgebiet Strom nach § 36 EnWG für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2018 ist der Vertrieb der Feuchter Gemeindewerke GmbH

    Netzzugang / Entgelte

    Bedingungen Netzzugang:

    Sperrauftrag BK6-20-160

    Kommunikationsdatenblatt BK6-20-160

    Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag BK6-20-160

    Der Netznutzungsvertrag regelt die Modalitäten zur Abwicklung der Versorgung von Netzkunden im Netzbereich der Feuchter Gemeindewerke GmbH. Wesentliche Inhalte sind Kundenan- und abmeldungen, Datenaustausch, Lieferabweichungen, Lastgangmessung und Entgelte.

    Der Vertrag wird zwischen dem Netznutzer- Lieferanten oder Letztverbraucher - und dem Netzbetreiber geschlossen.

    Vorläufige Netzentgelte gültig ab 01.01.2025

    Netzentgelte gültig ab 01.01.2024

    Netzentgelte gültig ab 01.01.2023

    Netzentgelte gültig ab 01.01.2022

    Netzentgelte gültig ab 01.01.2021

    Netzentgelte gültig ab 01.01.2020

    Referenzpreisblatt für vermiedene Netzentgelte

    Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte (PDF-Dokument, 172,04 KB, 05.02.2021) nach § 18 Abs. 2 StromNEV gemäß dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG).

    Sonderformen der Netznutzung

    Individuelle Netzentgeltvereinbarung nach § 19 Abs. 1 StromNEV

    Aktuell sind keine individuellen Netzentgelte nach § 19 Abs.1 Satz 1 StromNEV vereinbart. 

    Individuelle Netzentgeltvereinbarung nach § 19 Abs. 2 StromNEV

    Letztverbraucher, die ein besonderes - in der Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 Abs. 2 StromNEV) näher spezifiziertes - Abnahmeverhalten aufweisen, haben den Anspruch auf ein individuelles Netzentgelt. Die in diesem Zusammenhang erforderliche Vereinbarung zwischen Letztverbraucher, Lieferant und Netzbetreiber bedarf der Anzeige bei der Regulierungsbehörde (BNetzA).

    - Aktuelle Vereinbarungen (PDF-Dokument, 18,45 KB, 01.02.2024)

    Individuelle Netzentgeltvereinbarung nach § 19 Abs. 1 StromNEV

    Letztverbraucher, die sämtliche Betriebsmittel in einer Netz- oder Umspannebene ausschließlich selbst nutzen, haben Anspruch auf ein individuelles Netzentgelt. Die in diesem Zusammenhang erforderliche Vereinbarung zwischen Letztverbraucher, Lieferant und Netzbetreiber bedarf der Festlegung eines angemessenen Entgelts. 

    Differenzmengen

    Bilanzausgleich bzw. Mehr-/Mindermengenausgleich für Kunden ohne Leistungsmessung im Niederspannungsnetz

    Für Kunden ohne Leistungsmessung wird der Bilanzausgleich derzeit von der Feuchter Gemeindewerke GmbH übernommen. Der Mehr- bzw. Minderverbrauch des Kunden wird im Nachhinein ermittelt (Jahresabrechnung). Zum Bezugspreis für Mehrverbrauch (reiner Energiepreis) kommt das Netznutzungsentgelt hinzu.

    Die Feuchter Gemeindewerke GmbH ist nach § 12 Abs. 3 StromNZV nicht zur Führung eines Differenzbilanzkreises verpflichtet.

    EEG Einspeisungen

    Die Pflicht zur Veröffentlichung von Daten gemäß § 77 EEG 2014 ist gemäß § 77 EEG 2017 auf die Übertragungsnetzbetreiber übergegangen. Bitte besuchen Sie die Internetseiten der Übertragungsnetzbetreiber um die veröffentlichten Daten einzusehen.

    Lastprofile

    • BDF Bandprofil
    • G0F Gewerbe allgemein
    • G1F Gewerbe werktags  8-18
    • G2F Gewerbe Mehrverbrauch Abend
    • G3F Gewerbe durchlaufend
    • G4F Laden/ Friseur
    • G5F Bäckerei mit Backstube vdew
    • G6F Wochenendbetrieb
    • H0F Haushalt vdew
    • L0F Landwirtschaftsbetriebe
    • L1F Landwirtschaft mit Milch/ und Nebenerwerb Tier
    • L2F Übrige Landwirtschaftsbetriebe
    • HZ0 Speicherheizung getrennt
    • HZ2 Wärmepumpe / Direktheizung

    Netzstrukturdaten