Stromnetz: Gemeindewerke Feucht

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Die Feuchter Gemeindewerke GmbH versorgen mehr als 13.000 Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr mit Strom. Dazu unterhalten Sie in Ihrem Versorgungsgebiet ein leistungsstarkes und sicheres Mittelspannungs- und Niederspannungsnetz.

Um die sichere und reibungslose Versorgung garantieren zu können, werden mit einem zentralen Leitsystem die Netzstationen und die wichtigsten Leitungen überwacht. Bei Störungen in den Versorgungssystemen sind die Mitarbeiter schnell vor Ort, um die Ursachen fachgerecht zu beheben. Die meisten Kunden werden mit haushaltsüblicher Niederspannung von 230/400 V versorgt. Dazu wird die Spannung in den Netzstationen von der Mittelspannung heruntertransformiert.

Kontakt zur Stromabteilung

Netzanschluss

Preisblatt Baukostenzuschuss

Technische Mindestanforderungen

Eigenerzeugungsanlagen

Ladeeinrichtungen

Telekommunikationsanlagen

Allgemeine Netzanschlussbedingungen

Fertigmeldung

Netzzugang / Entgelte

Bedingungen Netzzugang:

Sperrauftrag BK6-20-160

Kommunikationsdatenblatt BK6-20-160

Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag BK6-20-160

Der Netznutzungsvertrag regelt die Modalitäten zur Abwicklung der Versorgung von Netzkunden im Netzbereich der Feuchter Gemeindewerke GmbH. Wesentliche Inhalte sind Kundenan- und abmeldungen, Datenaustausch, Lieferabweichungen, Lastgangmessung und Entgelte.

Der Vertrag wird zwischen dem Netznutzer- Lieferanten oder Letztverbraucher - und dem Netzbetreiber geschlossen.

 

Netzentgelte gültig ab 01.01.2024

Netzentgelte gültig ab 01.01.2023

Netzentgelte gültig ab 01.01.2022

Netzentgelte gültig ab 01.01.2021

Netzentgelte gültig ab 01.01.2020

Referenzpreisblatt für vermiedene Netzentgelte

Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte (PDF-Dokument, 172,04 KB, 05.02.2021) nach § 18 Abs. 2 StromNEV gemäß dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG).

Sonderformen der Netznutzung

Individuelle Netzentgeltvereinbarung nach § 19 Abs. 1 StromNEV

Aktuell sind keine individuellen Netzentgelte nach § 19 Abs.1 Satz 1 StromNEV vereinbart. 

Individuelle Netzentgeltvereinbarung nach § 19 Abs. 2 StromNEV

Letztverbraucher, die ein besonderes - in der Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 Abs. 2 StromNEV) näher spezifiziertes - Abnahmeverhalten aufweisen, haben den Anspruch auf ein individuelles Netzentgelt. Die in diesem Zusammenhang erforderliche Vereinbarung zwischen Letztverbraucher, Lieferant und Netzbetreiber bedarf der Anzeige bei der Regulierungsbehörde (BNetzA).

- Aktuelle Vereinbarungen (PDF-Dokument, 18,45 KB, 01.02.2024)

Individuelle Netzentgeltvereinbarung nach § 19 Abs. 1 StromNEV

Letztverbraucher, die sämtliche Betriebsmittel in einer Netz- oder Umspannebene ausschließlich selbst nutzen, haben Anspruch auf ein individuelles Netzentgelt. Die in diesem Zusammenhang erforderliche Vereinbarung zwischen Letztverbraucher, Lieferant und Netzbetreiber bedarf der Festlegung eines angemessenen Entgelts. 

Differenzmengen

Bilanzausgleich bzw. Mehr-/Mindermengenausgleich für Kunden ohne Leistungsmessung im Niederspannungsnetz

Für Kunden ohne Leistungsmessung wird der Bilanzausgleich derzeit von der Feuchter Gemeindewerke GmbH übernommen. Der Mehr- bzw. Minderverbrauch des Kunden wird im Nachhinein ermittelt (Jahresabrechnung). Zum Bezugspreis für Mehrverbrauch (reiner Energiepreis) kommt das Netznutzungsentgelt hinzu.

Die Feuchter Gemeindewerke GmbH ist nach § 12 Abs. 3 StromNZV nicht zur Führung eines Differenzbilanzkreises verpflichtet.

EEG Einspeisungen

Die Pflicht zur Veröffentlichung von Daten gemäß § 77 EEG 2014 ist gemäß § 77 EEG 2017 auf die Übertragungsnetzbetreiber übergegangen. Bitte besuchen Sie die Internetseiten der Übertragungsnetzbetreiber um die veröffentlichten Daten einzusehen.

Lastprofile

  • BDF Bandprofil
  • G0F Gewerbe allgemein
  • G1F Gewerbe werktags  8-18
  • G2F Gewerbe Mehrverbrauch Abend
  • G3F Gewerbe durchlaufend
  • G4F Laden/ Friseur
  • G5F Bäckerei mit Backstube vdew
  • G6F Wochenendbetrieb
  • H0F Haushalt vdew
  • L0F Landwirtschaftsbetriebe
  • L1F Landwirtschaft mit Milch/ und Nebenerwerb Tier
  • L2F Übrige Landwirtschaftsbetriebe
  • HZ0 Speicherheizung getrennt
  • HZ2 Wärmepumpe / Direktheizung

Netzstrukturdaten