Info & Allgemeines: Gemeindewerke Feucht

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Feuchter Gemeindewerke
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Firmengebäude FGW

Neuigkeiten

Energiepreisbremsen für Privat- und Kleingewerbekunden

Energiepreisbremsen für Privat- und Kleingewerbekunden


Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Die Preisbremsen gelten ab März 2023 rückwirkend für die zwei vorangegangenen Monate Januar und Februar zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung bis 31. März 2024 wurde bereits beschlossen. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

Wichtig für unsere Kundinnen und Kunden: Sie erhalten die Entlastungen automatisch und brauchen sich um nichts zu kümmern.

 

Einfach erklärt, funktionieren die Preisbremsen wie folgt: Für 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden. Für Haushaltskunden sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

für Strom:                 40 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh),
für Gas:                     12 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh),
für Fernwärme:          9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh).  


Die stark gestiegenen Energiepreise sind eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Nutzen Sie unsere hilfreichen Tipps zum Energiesparen auf unserer Internetseite  oder auf den Seiten von Sparen was geht.

In diesem Erklärvideo (Quelle: www.bdew.de) werden die Zusammenhänge nochmals veranschaulicht. 

Info & Allgemeines

Zurzeit werden die privaten Haushalte sowie Gewerbebetriebe im Neubaugebiet „Parkside“, diverse Hausverwaltungen, Schulen, Sportstätten, Seniorenheime, Kindergärten und sonstige gemeindliche Einrichtungen umweltschonend mit Wärme der Gemeindewerke Feucht Holding GmbH (GWF) versorgt. Diese wird in hocheffizienten Blockheizkraftwerken (BHKW) erzeugt.

Und das Beste daran?

Ein BHKW erzeugt neben der Wärme dezentral Strom. Mit diesem können aktuell ca. 1.100 Drei-Personen-Haushalte mit Strom versorgt werden.
Der Strom wird somit da erzeugt wo er gebraucht wird – große Stromtrassen sind hierfür nicht erforderlich.
Ein wesentlicher Baustein zum Erreichen der Klimaschutzziele und der Energiewende.