Gartenwasser: Gemeindewerke Feucht

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Neuigkeiten

Gartenwasser

Bürgerinformation zur Installation von Gartenwasserzählern

Seit 01.01.2000 wird die Verwendung von Gartenwasserzählern entscheidend vereinfacht. Der Gartenbesitzer kauft sich beispielsweise in einem Baumarkt oder im Sanitärhandel einen geeichten, transportablen, mechanischen Wohnungs-/Gartenwasserzähler. Es ist keine Anmeldung eines elektronischen Zählers möglich. Vor der Nutzung muss der Zähler bei den Feuchter Gemeindewerke GmbH schriftlich oder persönlich (bitte Zähler mitbringen) angemeldet werden. Neben den Daten zur Person und Verbrauchsstelle sind folgende Angaben im Antragsformular (PDF-Datei) wichtig:

  •  Kundennummer diese entnehmen bitte Sie Ihren Rechnungsbelegen. Sollten Sie die entsprechenden Unterlagen nicht zur Hand haben, kann die Kundennummer auch durch die Mitarbeiter der Feuchter Gemeindewerke GmbH ergänzt werden.
  •  Fabrikat sollten keine Hinweise auf den Hersteller zu finden sein, evtl. Verkäufer/Händler angegeben.
  •  Eichjahr das Eichjahr finden Sie auf dem Zählerblatt oder seitlich am Zählergehäuse.
  •  Zählernummer unter dieser Nummer, Sie finden sie auf dem Zählerblatt, wird Ihr Gartenwasserzähler registriert. Diese Angabe ist Dringend erforderlich!
  •  Zählerstand bitte alle Zählerwerkstellen vor dem Komma angeben (Bsp.: 0000,123 oder 00000,456)
  •  Einbaudatum eine Cirka- Angabe ist hier ausreichend; es kann auch das Datum des Zählererwerbs eingetragen werden.

Zur Nutzung schraubt der Kunde den Zähler einfach an den Anschluss seines Gartenwasserhahns (Fliessrichtung/Einbaurichtung mittels Pfeilangabe bitte beachten) und kann damit das Wasser zählen, das nicht der gemeindlichen Kanalisation zugeführt wird. Für dieses Wasser sind bei der Jahresabrechnung keine Kanalgebühren zu bezahlen. Eine Nacheichung der Zähler ist gemäß §11 Abs.1 des BGS/EWS des Marktes Feucht nicht erforderlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Gartenbesitzer für die Meldung der Zählerstände verantwortlich ist. Geschieht dies nicht, so wird für die Berechnung der Kanalgebühren kein Gartenwasser in Abzug gebracht!

Unser Tipp:

Legen Sie Ihren Gartenwasserzähler im Herbst zu Ihren Hauptwasserzähler. So ist der Zähler bei der Jahresablesung nicht zu übersehen. Wenn Sie Ihren Gartenwasserzähler fest installieren, hängen Sie eine Karte mit einem entsprechenden Vermerk an den Hauptwasserzähler.

Die bisher fest eingebauten Gartenwasserzähler die als Unterwasserzähler montiert sind können unverändert bleiben. Eine Nacheichung dieser Zähler ist dann nicht mehr erforderlich. Die bisher fest eingebauten Gartenwasserzähler als Parallelfolgezähler müssen durch die Feuchter Gemeindewerke GmbH zur Eichung ausgetauscht werden.

Wenn sich der Kunde die alle 6 Jahre anfallenden Eichgebühren in Höhe von derzeit Euro 65,00 zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe zukünftig ersparen will, kann dieser Parallelfolgezähler als Zwischenzähler umgebaut werden. Für nähere Informationen steht Ihnen hier unsere Wasserabteilung jederzeit gerne zur Verfügung. Der Kunde ist und bleibt Eigentümer des Zählers.

Wünschen Sie hierzu nähere Information?

Um das Modell Ihres bereits fest installierten Gartenwasserzählers in Erfahrung zu bringen, wäre es ratsam mit der Feuchter Gemeindewerke GmbH in Kontakt zu treten. Die Mitarbeiter stehen Ihnen unter Telefonnummer: 09128 9914-0 gerne zur Verfügung.