Aktuelles: Gemeindewerke Feucht

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Dienstjubiläum Herr Pötzl

Feucht, 07.03.2024

                                  

45-jähriges Dienstjubiläum bei den Feuchter Gemeindewerken

 

Herr Jürgen Pötzl (Bild Mitte), technischer Betriebsleiter der Strom- und Wärmeversorgung der Feuchter Gemeindewerke GmbH beging am 31. Dezember 2023 sein 45-jähriges Dienstjubiläum. Im Rahmen einer kleinen Feier im Kreise der Kolleginnen und Kollegen wurde er durch den Geschäftsführer geehrt.

 

Seine Ausbildung zum Elektroinstallateur absolvierte er bis 1978 bei der Firma Elektro Schmidt in Feucht. Im Jahr 1986 schloss er die Weiterbildung zum Meister im Elektroinstallateur-Handwerk erfolgreich ab.

 

Geschäftsführer Raimund Vollbrecht (Bild rechts) ging bei der Ehrung vor allem auf wesentliche Meilensteine in der jüngeren Vergangenheit der Gemeindewerke ein, die Jürgen Pötzl durch ein hohes Maß an Engagement und Entschlossenheit begleitet und zum Erfolg gebracht hat. Die Übernahme der Stromversorgung im Ortsteil Moosbach (2004), die Übernahme des Stromnetzes in Schwarzenbruck (2007) und Rummelsberg (2016) durch die Gemeindewerke Schwarzenbruck sowie die Erschließung der Neubaubaugebiete „Parkside“, „Waldzauber“ u.a. mit Fernwärme aus den Blockheizkraftwerken seien nur exemplarisch genannt. Darüber hinaus lobte er das hohe Maß an Fachkompetenz, Flexibilität und Einsatzbereitschaft sowie die langjährige Treue zum Markt Feucht und den Feuchter Gemeindewerken. Gleichzeitig wünschte er Herrn Pötzl weiterhin viel Freude bei der Arbeit. Dem Dank und den guten Wünschen schloss sich Betriebsrätin Sonja Walthier (Bild 2. von rechts) an.

Vorsicht bei unseriösen Telefongeschäften

Artikel vom 15.03.2021

Unerlaubte Telefonwerbung mit 63.000 Beschwerden auf Rekordniveau

Aufgrund der vermehrt auftretenden Insolvenzen von Anbietern in der Vergangenheit nutzen „Billiganbieter“ die Unsicherheit der Kunden, um sie zu einem Wechsel zu überreden. Berichten zufolge wird versucht, telefonisch die Kunden für günstigere Tarife abzuwerben. Im Verlauf des Telefonats soll der Kunde Angaben z.B. zu Verbräuchen, Abschlagsbeträgen, Zählernummern und Bankverbindung machen.  

Hinter solchen Telefonaktionen stehen Energieanbieter, die oft nicht seriös vergleichen sondern vielmehr das Vertrauen der Kunden missbrauchen. Dieses ganze Geschäftsgebaren zielt darauf ab, Kunden schnell für sich zu gewinnen, damit keine weiteren Vergleiche gemacht werden. Im Vertrauen, günstig Energie zu beziehen, kümmern sich dann viele Kunden nicht mehr um den Preisvergleich und zahlen mehr, als sie das bei ihrem örtlichen Versorger tun würden.

Stromversorger soll hohes Bußgeld für untergeschobene Verträge zahlen

Wie die Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) in einer Pressemitteilung am 11.02.2021 bekannt gibt, hat die Bundesnetzagentur gegen den Energieversorger Mivolta aus Gräfelfing bei München wegen unerlaubter Telefonwerbung ein Bußgeld von 250.000 Euro verhängt. Das Unternehmen habe bundesweit in mehreren hundert Fällen Verbraucher mit rechtswidrigen Werbeanrufen zu Strom- und Gaslieferverträgen Ihrer Marke „Maxximo“ belästigt, teilte die Aufsichtsbehörde mit. In Extremfällen hätten Betroffene von über 30 Anrufversuchen innerhalb von zwei Wochen berichtet. Die Geldbuße gegen Mivolta ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.

Die Netzagentur berichtete, die Anrufer hätten sich teilweise als Mitarbeiter der aktuellen Strom- und Gaslieferanten ausgegeben und Informationen wie die Zählernummer erfragt. Einige Verbraucher haben anschließend Vertragsunterlagen und Auftragsbestätigungen erhalten, obwohl sie einem Vertrag gar nicht zugestimmt haben. Die Betroffenen seien dann gezwungen gewesen, die nie abgeschlossenen Verträge mit großem Aufwand zu widerrufen.

Bei der Bundesnetzagentur sind im vergangenen Jahr mehr als 63.000 Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung eingegangen, so viele wie noch nie. Die Behörde verhängte 2020 in 17 Fällen Bußgelder von insgesamt 1,35 Millionen Euro. Werbeanrufe ohne vorige Einwilligung sind in Deutschland verboten.

Die Gemeindewerke haben so ein Vorgehen nicht nötig. Alle Bürger, die derartige Anrufe bekommen, werden gebeten den Firmennamen zu hinterfragen und sich mit den Gemeindewerken in Verbindung zu setzen. Die Werke werden gegen derart unseriöse Anbieter rechtlich vorgehen.