Eigentümer von vollelektrischen E-Fahrzeugen können seit 1. Januar 2022 für die eingesparten CO2-Emissionen eine Vergütung erhalten. Möglich macht das die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Die Feuchter Gemeindewerke GmbH bereitet derzeit eine Lösung für ihre Stromkunden vor, damit diese THG-Quote „eingelöst“ werden kann. Hybridfahrzeuge sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen.