Formulare, Hilfen
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FGW Wasser
Trinkwasseranlagen
Nach der neuen Trinkwasserverordnung 2001 (§ 13 Abs. 3 TrinkwV 2001) besteht die Verpflichtung für Inhaber von Nicht-Trinkwasseranlagen/Regenwassernutzungsanlagen, also von Anlagen, die zur Entnahme oder Abgabe von Wasser bestimmt sind, das nicht die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch hat, derartige Anlagen bei Inbetriebnahme anzuzeigen. Soweit solche Anlagen bereits betrieben werden, ist die Anzeige unverzüglich zu erstatten.
Die Anzeige der Regenwassernutzungsanlagen ist an die Feuchter Gemeindewerke GmbH, Abteilung Wasserversorgung und das Sachgebiet Wasserrecht (SG 37) des Landratsamtes Nürnberger Land zu senden. Bitte verwenden Sie hierzu die nachfolgenden Formulare: