Öffentliche Bekanntgabe
EEG Einspeisungen
Die Pflicht zur Veröffentlichung von Daten gemäß § 77 EEG 2014 ist gemäß § 77 EEG 2017 auf die Übertragungsnetzbetreiber übergegangen. Bitte besuchen Sie die Internetseiten der Übertragungsnetzbetreiber um die veröffentlichten Daten einzusehen.
Hier der Link zu unserem Übertragungsnetzbetreiber: www.tennet.eu
Nebentarifzeit (NT - Zeit)
Die Nebentarifzeit dauert bis auf weiteres:
An Werktagen (Montag - Freitag) von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr des folgenden Tages
An Samstagen von 13.00 Uhr bis 24.00 UhrAn Sonn- und Feiertagen von 00.00 Uhr bis 6.00 Uhr des folgenden Tages