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Energiepreisbremsen für Privat- und Kleingewerbekunden

Energiepreisbremsen für Privat- und Kleingewerbekunden

Am Dienstag, den 28.11.2024 hat der Bundeskanzler das Ende der staatlichen Energiepreisbremsen zum Ende des Jahres 2023 bestätigt. Wir werden die sich ständig ändernden politischen Vorgaben bestmöglich umsetzen. Unsere Kundinnen und Kunden brauchen sich um nichts kümmern.

Noch offen ist leider die Frage, was mit der Absenkung der Mehrwertsteuer auf 7 % geschieht. Aktuell gilt die verminderte Mehrwertsteuer für Gas- und Wärmelieferungen. Ob hier eine Verlängerung in das Jahr 2024 beschlossen wird, ist final noch nicht entschieden.

Wir haben natürlich keinen Einfluss auf die politischen Entscheidungen in Berlin, sind jedoch diejenigen, die diese umsetzen müssen. Wir werden Sie an dieser Stelle bestmöglich auf dem Laufenden halten.

 

Wichtig für unsere Kundinnen und Kunden: Sie erhalten für das Jahr 2023 die Entlastungen automatisch und brauchen sich um nichts zu kümmern.

Einfach erklärt, funktionieren die Preisbremsen wie folgt: Für 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden. Für Haushaltskunden sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

für Strom:                 40 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh),
für Gas:                     12 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh),
für Fernwärme:          9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh).  


Die stark gestiegenen Energiepreise sind eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Nutzen Sie unsere hilfreichen Tipps zum Energiesparen auf unserer Internetseite  oder auf den Seiten von Sparen was geht.

In diesem Erklärvideo (Quelle: www.bdew.de) werden die Zusammenhänge nochmals veranschaulicht. 

Information zur Gasversorgungssicherheit

Aktuelle Informationen: Ausrufung Alarmstufe des Notfallplans Gas

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die zweite von drei Stufen des Notfallplan Gas ausgerufen, die sog. Alarmstufe. Sie tritt ein, wenn laut Notfallplan Gas „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sagt dazu: „Aktuell ist die Versorgungssicherheit gewährleistet, aber die Lage ist angespannt. …Grund für die Ausrufung der Alarmstufe ist die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preiseniveau am Gasmarkt.“

Auch für unser Versorgungsgebiet gilt, dass die Versorgungssicherheit gegenwärtig gewährleistet ist.

Info & Allgemeines

Wer mit Erdgas heizt und kocht, der entlastet die Umwelt und schon seinen Geldbeutel. Der Grund: Erdgas hat eine gute Verbrennungseigenschaft und bietet unter den fossilen Brennstoffen darüber hinaus die günstigste CO₂-Bilanz. Weitere Top-Vorteile: Nur wenig Platz und vergleichsweise geringe Investitionen sind für den Neukauf einer Erdgasheizung nötig.

Information zum Wechsel der Gasdruckregler/Gaszähler

Aufgrund eichrechtlicher Vorschriften ist die Feuchter Gemeindewerke GmbH verpflichtet, die Gasdruckregler und Gaszähler in ihrem Versorgungsgebiet nach Ablauf der Eichgültigkeit auszuwechseln. Der Austausch der Geräte ist für Sie kostenfrei. Mit der Ausführung des Gasdruckregler-/Gaszählerwechsels sind die N-ERGIE Netz GmbH aus Nürnberg und deren Dienstleister die Ludwig Freitag Elektro GmbH aus Parsberg beauftragt.

Sie werden vorab schriftlich über den anstehenden Gerätetausch informiert.

Wissenswertes über Erdgas

Wie kein anderer Energieträger zeichnet sich Erdgas durch seine enorme Vielseitigkeit aus. Deswegen entscheiden sich immer mehr Verbraucher für die lukrativen Erdgasangebote der Gasversorgung Feucht. Denn wir bieten Ihnen alle Vorzüge dieses zeitgemäßen Energieträgers.

Verwendung von Erdgas:

Erdgas wird von Haushalten überwiegend für Raumheizung und Warmwasserbereitung eingesetzt. In der Industrie wird Erdgas außerdem für die Erzeugung von Prozesswärme verwendet. In der chemischen Industrie ist es ein bedeutender Rohstoff für die Erzeugung chemischer Stoffe. Im Gewerbe wird Erdgas in Bäckereien und Großküchen eingesetzt, aber auch in Gartenbau- und Pflanzenzuchtbetrieben für die Gewächshausheizung.

Gründe, die für Erdgas sprechen:

  • Bei der Verbrennung von Erdgas entstehen kein Ruß, kein Staub, kein Schwefeldioxid und nur wenig Stickstoffoxid und weniger Kohlendioxid als bei anderen fossilen Energieträgern.
  • Erdgas lässt sich energiesparend einsetzen. Es muss nicht aufbereitet werden, bevor es zur Wärmeerzeugung genutzt wird.
  • Erdgasverwendung schafft Platz im Haus. Die Heizkessel sind klein und es werden keine Vorratstanks benötigt.
  • Erdgas ist zukunftssicher: Die Vorräte reichen bis weit ins nächste Jahrhundert.
  • Unser Know-how garantiert ihnen ständige Verfügbarkeit bei höchsten Sicherheitsstandards - selbstverständlich zu konsequent marktorientierten Preisen.